Sprachschülerversicherung
Care College ab 28 Euro pro Monat. Versicherungsfähig sind Praktikanten, Teilnehmer an Working-Holiday-Programmen sowie Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen an staatlichen oder privaten zu diesem Zweck zugelassenen Einrichtungen vorübergehend im Ausland aufhalten, sofern sie zu einem der folgenden Personenkreise zählen:
1. Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und unmittelbar vor Reiseantritt ständigem Wohnsitz im Ausland während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich;
2. Personen mit deutscher, österreichischer oder anderer Staatsbürgerschaft und ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich während eines Aufenthaltes im Ausland;
3. Personen mit deutscher oder österreichischer Staatsangehörigkeit, die unmittelbar vor Reiseantritt für einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren einen ständigen Wohnsitz im Ausland nachweisen können, während eines Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland oder Österreich.
Für Studienaufenthalte in den USA, Kanada oder Mexiko siehe
hier! Health insurance,
liability- and accident insurance for language pupils and students Care College
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