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LEBEN, WO ANDERE URLAUB MACHEN - ABER WAS PASSIERT IM KRANKHEITSFALL?

DIE GRUPPE MACHT´S MÖGLICH

Eine besondere Krankenversicherung für Residenten im Ausland bietet Ihnen auch dann Schutz, wenn andere Versicherungen teilweise oder ganz ausfallen. Zu einem sehr günstigen Beitrag. Unabhängig von Alter und Geschlecht.  Ohne feste zeitliche Begrenzung, denn wir wissen, daß Sie dauerhaft im Ausland leben. Und selbst im Heimatland besteht bis zu drei Monaten im Versicherungsjahr Schutz. Es gilt deutsches Recht.

Die Grundlage bildet ein spezieller Gruppenvertrag, der kein individuell kalkuliertes Risiko absichert, sondern auf dem "Durchschnittsrisiko" der gesamten Gruppe kalkuliert ist. Und da häufig die Möglichkeit besteht, andere, zum Beispiel gesetzliche Krankenversicherungen zumindest teilweise in Anspruch zu nehmen, wird Ihr Beitrag zusätzlich begünstigt. Es ist also nicht übertrieben, von einer großen Versicherungsgemeinschaft mit gleichem Ziel, aber verschiedenen Randbedingungen zu sprechen. Möchten Sie sich gerne anschließen?

VERSICHERUNGSSCHUTZ AUS DEM BAUKASTEN

Bedürfnisse sind unterschiedlich und auch die Größe des Geldbeutels setzt mitunter Grenzen. Wir tragen dem Rechnung und haben für Sie einen modularen Versicherungsschutz entwickelt. Den rechtlich verbindlichen, genauen Leistungsumfang der einzelnen Module und die Leistungs- bedingungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen. Eine kleine Zusammenfassung sollen Sie jedoch als Vorabinformation bereits hier erhalten:

DAS HAUPTMODUL EXPAT-BASIS

Es wurde konzipiert, um unvorhersehbare, unkalkulierbare Risiken abzusichern. Ambulante und stationäre Behandlungskosten werden übernommen, einschließlich ärztlich verordneter Medikamente. Auch medizinisch notwendige, schmerzstillende Zahnbehandlungen und -füllungen sind versichert, allerdings nur in einfacher Ausführung. Und sollten Sie im Urlaub erkranken, übernehmen wir bis zu den festgelegten Grenzen die Rücktransportkosten. Arzt und Krankenhaus können Sie natürlich als Privatpatient frei wählen, bei stationären Behandlungen in Ihrem Herkunftsland allerdings, nur in der allgemeinen Pflegeklasse oder vergleichbar.

ALTERN IST MENSCHLICH...UND WAS DANN?

Dann möchten wir auch weiterhin für Sie da sein. Allerdings mussten wir in der Vergangenheit die Erfahrung machen, dass der aufwendige Behandlungsbedarf im Alter das Durchschnittsrisiko der Gruppe erheblich belastet. Wir haben uns daher entschlossen, das Höchstaufnahmealter auf 70 Jahre zu beschränken. Sie können selbstverständlich auch weiterhin versichert bleiben, wenn Sie dann älter werden. Um den erfahrungsgemäß stark steigenden Behandlungskosten gerecht zu werden, erhöhen sich jedoch alle genannten Beiträge um 50% mit Beginn des Versicherungsjahres, in dem Sie 70 Jahre alt werden.

ACHTEN SIE DARAUF!

Andere drucken´s gerne klein, wir möchten Sie jedoch auf einige Besonderheiten besonders deutlich aufmerksam machen: Dies erspart mögliche Mißverständnisse und späteren Ärger.

WIE STEHT´S MIT "HEIMATURLAUB"?

Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf das Land, dessen Staatsangehörigkeit der Versicherungsnehmer besitzt. Allerdings nur bis zu drei Monate pro Versicherungsjahr. Diese Höchstdauer zählt kumulativ, das heißt bei mehreren Besuchen im Heimatland werden die jeweiligen Zeiten zusammengezählt. Stationäre Behandlungen sind im Heimatland nur in der allgemeinen Pflegeklasse versichert.

WOZU DIENEN DIE GESUNDHEITSFRAGEN?

Verwaltung bildet einen wesentlichen Kostenfaktor in der Versicherungsbranche und den wollen wir unbedingt gering halten. Wir erfassen daher Ihren derzeitigen Gesundheitszustand, um im Leistungsfall schnell regulieren zu können. Denn sofern sich bei Versicherungsbeginn abzeichnet, daß eine Behandlung aufgrund bestehender Krankheiten oder Unfälle oder jeweils deren Folgen erforderlich ist oder Sie gar zur Durchführung einer entsprechenden Behandlung ins Ausland gezogen sind, besteht für diese Behandlung kein Versicherungsschutz. Deswegen ist es auch wichtig, daß Sie uns die Namen Ihrer behandelnden Ärzte mitteilen, um gegebenenfalls von deren Seite Informationen einholen zu können. Bitte seien Sie mit der Beantwortung der Fragen sehr sorgfältig. Wenn sich im Nachhinein herausstellen sollte, daß Sie wichtige Informationen übersehen haben, steht dem Versicherer die Aufhebung des Vertrages zu.

Sofern Sie bei Versicherungsbeginn 60 Jahre oder darüber alt sind, müssen wir Sie leider zusätzlich um ein ärztliches Gesundheitszeugnis bitten, welches nicht länger als 3 Monate alt sein darf und dessen Erstellung zu Ihren Lasten geht.

UND WAS IST NICHT VERSICHERT?

Nicht versicherbar sind Kosten für Schwangerschaft, Entbindung, Fehlgeburt, Schwangerschafts- abbruch, die Behandlung geistiger und seelischer Störungen/Erkrankungen, Kuren, sowie die Behandlung wegen Alkoholismus oder Drogenkonsum. Gleiches gilt für nicht aufgeführte Hilfsmittel oder solche, deren Ausführung das medizinisch notwendige Maß übersteigt.

BLEIBT DER BEITRAG STABIL?

Es ist auch in unserem Interesse, hohe Beitragsstabilität zu halten, denn es fördert die Akzeptanz dieser Krankenversicherung und führt damit zu einer großen, versicherungsmathematisch stabilen Gruppe. Leider haben die Kosten für medizinische Behandlung die Tendenz, überproportional anzusteigen. Es ist daher wahrscheinlich, daß irgendwann Anpassungen im Beitrag oder in der Leistung (zum Beispiel in Form eines höheren Eigenanteils) vorgenommen werden müssen. Die Versicherungsbedingungen lassen eine solche Anpassungen zu Beginn eines neuen Versicherungsjahres, also jeweils zum 1. April, zu. Sollte dies erforderlich sein, werden Sie spätestens zwei Monate vor Ende des Versicherungsjahres informiert, so dass Sie in Ruhe entscheiden können, ob Sie die Versicherung fortführen möchten.

AB WANN BESTEHT VERSICHERUNGSSCHUTZ?

Sobald die Versicherungsnehmerin Ihnen die Meldung in den Versicherungsvertrag bestätigt hat und der erste Beitrag vollständig bezahlt ist, sind Sie versichert. Bitte beachten Sie, dass etwaige Kosten für die Zahlung (Überweisungs- oder Scheckeinreichungsgebühren) zu Ihren Lasten gehen. Denken Sie bitte auch an die Folgezahlungen, für die Sie unaufgefordert Sorge tragen müssen, damit Ihr Versicherungsschutz nicht erlischt. Wenn möglich, nutzen Sie die Möglichkeit zum Lastschrifteinzug.

REICHT DER EXPAT RETIRED?

Grundsätzlich bietet der EXPAT RETIRED vollwertigen Versicherungsschutz. Es gibt jedoch keine Übernahmegarantie in andere Krankenversicherungen und es werden keine Alterungsrückstellungen gebildet. Vor allem für ältere Menschen könnte dies dazu führen, daß ein späterer Wechsel unmöglich wird oder nicht bezahlbar ist.

Besonders der eingeschränkte Schutz im Heimatland könnte zu Problemen führen. Mitunter kann eine Überschreitung der dreimonatigen Frist auch ungewollt, zum Beispiel durch Krankheit und damit verbundener Transportunfähigkeit stattfinden. Oder Ihre Lebensplanung ändert sich doch noch und Sie wollen Ihren Auslandsaufenthalt beenden.

Wir raten daher dringend, etwaige gesetzliche Krankenversicherungen nicht aufzugeben oder sich im Rahmen einer Anwartschaft (= ruhende, jederzeit aktivierbare Versicherung) für Ihr Heimatland abzusichern. Wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

ALLES KLAR, WAS IST ZU TUN?

Schön, daß wir Ihnen helfen dürfen! Füllen Sie bitte den Antrag vollständig aus. Nach Eingang bei der Versicherungsnehmerin wird diese Ihnen die Meldung in ihren Versicherungsvertrag schriftlich bestätigen und Ihnen gleichzeitig ein Formular für die Leistungserstattung zusenden.

UND SO WIRD GEZAHLT:

Wenn Sie ein Konto in Deutschland haben, zieht die Versicherungsnehmerin den Beitrag per Lastschrift ein. Die Einzugsermächtigung füllen Sie mit dem Antrag aus. Sofern Ihre Bank diesen Lastschrifteinzug vornimmt und nicht widersprochen wird, ist die Sache für Sie erledigt. Ansonsten können Sie mit Kreditkarte gegen einen Verwaltungskostenauf-schlag von 4% zahlen oder Sie überweisen den Betrag auf das Konto, welches Ihnen in der Meldebestätigung zum Gruppenvertrag genannt wird. Die Kosten für die Zahlung aus dem Ausland müssen leider Sie tragen.

SIE WOLLEN SICH TRENNEN?

Grundsätzlich können Sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen. Sollten Sie Ihren Wohnsitz im Ausland aufgeben und während des laufenden Versicherungsjahres endgültig in Ihr Heimatland zurückkehren, können Sie auch zum Ende des der Rückkehr folgenden Monats kündigen. Überzahlte Monatsbeiträge werden Ihnen dann rückerstattet.

Für weitere Informationen schicken Sie mir bitte eine Anfage.